
Energieverordnung (EnV) für energieverbrauchende und energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP)
Innerhalb der Europäischen Union (in der Schweiz ab 01.08.2016) müssen Wärmeerzeuger und Speicher ab September 2015 bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen – das verlangt eine Umsetzung der sogenannten Ökodesign-Richtlinie für energieverbrauchende und energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP). Die europaweite Verordnung gilt für Öl und Gas-Heizkessel, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Speicher. Darüber hinaus müssen Produkte und Systeme mit einer Leistung bis 70 kW mit einem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet werden, das man von Elektrogeräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken, Wäschetrocknern oder Fernsehgeräten kennt. So können Verbraucher anhand der unterschiedlichen Farben und Buchstaben auf einen Blick die Energieeffizienz der Produkte erkennen.
Aufgrund der neuen Umsetzungsmaßnahme dürfen folgende Produkte vom 26. September 2015 an in Europa nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn Anforderungen an Effizienz, Schallleistungspegel und Wärmeschutz (bei Speichern) eingehalten werden:
- fossil betriebene Heizkessel und Wärmepumpen bis 400 kW Leistung
- Blockheizkraftwerke bis 50 kW elektrische Leistung
- Warmwasser- und Pufferspeicher bis 2 000 Liter Volumen
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