Grundsätzlich ist die Lagerung von Brennstoffen über die VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) geregelt.
Mindestens zwei Kupplungsstutzen (Füll- und Absaugstutzen) mit Lüftungsöffnungen von je 20 cm² freie Öffnungsfläche einbauen bzw. umrüsten.
Vor Betreten des Lagerraumes die Pelletheizung und Fördereinrichtung abschalten und die Zugangstür eine Viertelstunde zu Lüftungszwecken öffnen.
Füll- und Absaugstutzen elektrisch erden (min. 4 mm² Kupferader an der Hauspotenzialschiene)
Bei Arbeiten im Lagerraum immer Staubmaske tragen.
Fördereinrichtungen und elektrische Betriebsmittel regelmässig entstauben (auch hier Staubmaske tragen)
Füllstandskontrolle über eine fest verschlossene Sichtscheibe durchführen