Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde ausdrücklich diese Bedingungen. Abweichungen sind nur rechtswirksam wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Auftragsbestätigungen sind sofort nach Erhalt zu kontrollieren. Sofern innerhalb von 5 Tagen kein Bescheid erfolgt, sind die aufgeführten Spezifikationen verbindlich. Diese Bedingungen gelten ab sofort und ersetzen alle bisherigen Allgemeinen Lieferbedingungen.
Die in unseren Unterlagen aufgeführten Preise können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Die Preise verstehen sich ab unseren Lagern oder ab Lieferwerk. Bei Camionlieferungen durch eigenen Zustelldienst verstehen sie sich franko Baustelle ohne Ablad. Eventuell anfallende Mehrkosten für Schnellgut, Postexpress, sperrige Güter usw. werden dem Besteller verrechnet. Verpackung, Mehrwertsteuer, LSVA sowie Versicherung sind in den Preisen nicht inbegriffen und werden auf den Rechnungen separat, offen ausgewiesen.
Diese sind unverbindlich. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. In besonderen Fällen sind verbindliche Massskizzen zu verlangen. Der Kunde hat uns über die funktionstechnischen Bedingungen des Anlagesystems zu unterrichten, sofern diese von unseren allgemeinen Empfehlungen abweichen. Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben ausschliesslich unser Eigentum.
Der Liefertag wird nach bester Voraussicht so genau wie möglich angegeben und eingehalten. Er kann jedoch nicht gewährleistet werden. Wir sind berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen seitens des Kunden nicht erfüllt werden. Entschädigungsansprüche oder Auftragsannullierungen wegen verspäteter Lieferung können nicht angenommen werden. Bei Camionlieferungen besteht keinerlei Anspruch auf Entschädigungen seitens des Kunden, wenn vereinbarte Ankunftszeiten nicht eingehalten werden können. Wird die bestellte Ware auf den vereinbarten Liefertag nicht abgenommen, sind wir berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen und auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.
Mit der Übergabe oder dem Versand ab unserem Lager gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Das Abladen von Waren ist Sache und Risiko des Kunden. Wenn die Baustelle für Lastwagen nicht zugänglich ist, hat der Kunde rechtzeitig den Ablieferungsort zu bestimmen. Für Lieferungen mit einem Warenwert über CHF 500.— werden keine Verpackungs- und Versandkosten in Rechnung gestellt. Mehrkosten des Transportes hat der Käufer zu tragen, wenn diese durch seine Sonderwünsche (Express, spez. Ankunftszeiten usw.) verursacht werden. Ausdrücklich in Rechnung gestellte und spezifizierte Verpackungen und Transportmittel werden gutgeschrieben, sofern diese innert Monatsfrist in einwandfreiem Zustand franko Lieferwerk zurückgeschickt werden. Transportschäden gehen zu Lasten des Kunden. Beanstandungen wegen Transportschäden müssen sofort nach deren Entdecken durch den Kunden bei Bahn, Post oder beim Spediteur schriftlich angebracht werden.
Es ist uns freigestellt, nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden katalogmässige Waren zurückzunehmen, sofern diese bei der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten, in fabrikneuem Zustand und original verpackt sind. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Lieferung ist eine Rücksendung ausgeschlossen. Eine Verpflichtung zur Rücknahme besteht jedoch nicht. Die Rücksendung ist mit dem Lieferschein franko an den vereinbarten Ort zurückzuschicken. Von einer Gutschrift werden normalerweise 25% als Prüfgebühr und Umtriebsentschädigung abgezogen. Dazu kommen allfällige Instandstellungskosten und die bezahlte Hinfracht falls die Lieferung franko erfolgte. Noch nicht erteilte Gutschriften berechtigen nicht, Zahlungen zurückzuhalten.
Es ist uns freigestellt, nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden katalogmässige Waren zurückzunehmen, sofern diese bei der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten, in fabrikneuem Zustand und original verpackt sind. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Lieferung ist eine Rücksendung ausgeschlossen. Eine Verpflichtung zur Rücknahme besteht jedoch nicht. Die Rücksendung ist mit dem Lieferschein franko an den vereinbarten Ort zurückzuschicken. Von einer Gutschrift werden normalerweise 25% als Prüfgebühr und Umtriebsentschädigung abgezogen. Dazu kommen allfällige Instandstellungskosten und die bezahlte Hinfracht falls die Lieferung franko erfolgte. Noch nicht erteilte Gutschriften berechtigen nicht, Zahlungen zurückzuhalten.
Die Gewährleistungsdauer für Produkte von Buderus beträgt 2 Jahre, jeweils ab Liefertag gerechnet, unabhängig davon, ob die Produkte nach dem Kauf in ein unbewegliches Werk eingebaut werden. Sondergewährleistungsfristen für einzelne Produkte bleiben vorbehalten und können jederzeit unter www.buderus.ch eingesehen werden. Wird innerhalb der ersten 12 Monate, ab Liefertag gerechnet, durch uns eine Betriebsprobe mit Abnahmeprotokoll durchgeführt, verlängert sich die Gewährleistungszeit für Wärmeerzeuger und Wassererwärmer um 1 auf gesamthaft 3 Jahre ab Liefertag. Für nachgelieferte Waren im Sinne der Erfüllung von Gewährleistungen gemäss Ziffer 9 gelten wiederum die Basisgewährleistungsfristen gemäss Ziffer 8. Nicht verlängert wird jedoch die Frist für die Teile der ursprünglich gelieferten Ware, welche keine Mängel aufweisen. In keinem Fall erstreckt sich unsere Gewährleistung über die Gewährleistungsfristen unserer Lieferanten hinaus. Die obigen Fristen gelten analog für verdeckte Mängel.
Die Gewährleistung erstreckt sich auf die in unseren Katalogen angegebenen Leistungen, auf die bestätigten Leistungen und die mängelfreie Beschaffenheit der Waren. Wir erfüllen unsere Gewährleistungsverpflichtung, indem wir nach eigener Wahl defekte Waren bzw. Teile kostenlos reparieren oder Ersatzteile frei ab Werk zur Verfügung stellen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere auf Minderung oder Wandelung, für Auswechslungskosten des Kunden, Schadenersatz, Kosten für Feststellung von Schadenursachen, Expertisen, Folgeschäden (Betriebsunterbrechung, Wasser und Umweltschäden usw.) und anderes. Wenn aber aus zwingenden terminlichen Gründen (Notfall) die Auswechslung oder Reparatur von defekten Teilen durch den Kunden vorgenommen werden muss, übernimmt der Lieferant nur nach vorangehender gegenseitiger Absprache die nachzuweisenden Kosten nach den branchenüblichen Regieansätzen. Auswechslungen im Ausland sind von dieser Regelung nicht erfasst. Die Gewährleistungsverpflichtungen sind nur gültig, wenn wir über einen eingetroffenen Schaden rechtzeitig informiert werden. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Eingriffe vornehmen. Es ist Sache des Kunden, dafür zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen für eine normale Durchführung des Leistungsnachweises geschaffen sind. Für Versicherungsschutz gegen allfällige Wasserschäden hat der Installateur selbst zu sorgen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen, ferner Nichtbeachtung unserer technischen Richtlinien über Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Wartung sowie unsachgemässe Arbeit anderer. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind ferner Mängel, welche durch nicht ausgeführte Stillstandswartung an Ventilatoren, Motoren, Kompressoren, Pumpen, Befeuchter oder Schäden durch Wassereinwirkung entstehen. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen (z. B. Ölbrennerdüsen, Dichtungen, Stopfbüchsen usw., siehe www.gebaeudeklima-schweiz.ch) ebenso Betriebsstoffe (z. B. Kältemittel usw.). Im weiteren sind ausgeschlossen: Schäden, verursacht durch Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern, Korrosionsschäden, insbesondere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw. angeschlossen oder ungeeignete Frostschutzmittel beigegeben sind, ferner Schäden, die durch unsachgemässes Entkalken, chemische oder elektrolytische Einflüsse usw. entstehen. Sollten uns übersandte Unterlagen, aufgrund deren ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung abgegeben wurde, nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, so hat der Kunde alle erforderlichen Änderungen an der Anlage zu eigenen Lasten zu tragen. Die Gewährleistung gilt nicht bei periodisch oder längerdauernder Entleerung der Anlage, bei Betrieb mit Dampf oder bei Zugabe von Stoffen zum Heizungswasser, welche auf Materialien in der Anlage und Dichtungen aggressiv wirken können. Ebenfalls ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche bei Schlammablagerungen in den Heizkörpern oder anderen Anlageteilen und bei zeitweiser oder ständiger Sauerstoffeinschleppung in die Anlage.
Zahlungstermin ist 30 Tage netto ab Fakturadatum. Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn nach Abgang der Lieferung ab Werk irgendwelche Verzögerungen eintreten. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, noch nicht erteilten Gutschriften oder nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzubehalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn an der Lieferung Nacharbeiten notwendig sind. Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 5 % berechnet. Es steht uns zu, die Auslieferung pendenter Aufträge von der Zahlung der fälligen Forderungen abhängig zu machen oder gar den Auftrag zu annullieren.
Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass wir - ausschliesslich zu Geschäftszwecken (Auftragsabwicklung und Marketing) - ihre personenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung, entsprechend den Vorschriften des schweizerischen Datenschutzgesetzes, verarbeiten. Im Rahmen der Auftragsabwicklung können bestimmte Daten (Name, Anschrift, Rechnungsdaten und gegebenenfalls Informationen über eine nicht vertragsmässige Zahlungsabwicklung durch den Kunden) an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden. Davon abgesehen werden Kundendaten nicht an Dritte weitergegeben.
Gerichtsstand ist Liestal.
Preise in CHF ohne Mwst.
Ausgabe 01.04.2018